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Bremslichtfunktion

Die Bremslichtfunktion lässt das Rücklicht beim Bremsen heller leuchten und zeigt dem Verkehr hinter Dir, dass Du langsamer wirst. Bei Autos ist das Pflicht. Am Fahrrad und E-Bike ist sie erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.

Wie funktioniert die Bremslichtfunktion?

Das Rücklicht leuchtet im Normalbetrieb mit gleichbleibender Helligkeit. Beim Bremsen schaltet die Leuchte auf eine höhere Lichtstärke. Das Signal dafür kommt je nach System aus einer von zwei Quellen:

Auslöser Funktionsprinzip Typisch bei
Bremssensor Ein Sensor am Bremshebel meldet das Ziehen an die Steuerung, die das Rücklicht ansteuert. Fest verbauten Systemen am E-Bike
Verzögerungssensor Ein Beschleunigungssensor in der Leuchte erkennt das Abbremsen des Rades. Nachrüstbaren Rücklichtern

Der Bremssensor ist derselbe Sensortyp, der beim Powercut den Motor abschaltet. Manche Systeme nutzen das Signal für beides: Der Motor schaltet ab und das Rücklicht leuchtet heller. Der Verzögerungssensor kommt ohne Kabel zum Bremshebel aus, reagiert aber auch auf starkes Abbremsen ohne Bremse, etwa am Berg.

Was ist rechtlich erlaubt?

Die StVZO erlaubt eine Bremslichtfunktion am Fahrrad. Für die Schlussleuchte gelten dabei diese Vorgaben:

  • Das Licht muss rot sein.
  • Lichtstärke und Lichtverteilung der Bremslichtfunktion müssen der UN-Regelung Nr. 50 entsprechen.
  • Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig. Die Bremslichtfunktion darf also nur heller leuchten, nicht blinken.
  • Die Leuchte muss wie jede Fahrradbeleuchtung bauartgenehmigt sein. Du erkennst sie am Prüfzeichen, der K-Nummer.

Für ein Pedelec bis 25 km/h besteht keine Pflicht zum Bremslicht. Ein S-Pedelec gilt als Kleinkraftrad, dort greifen die Regeln für Kraftfahrzeuge. Welche Ausstattung Dein S-Pedelec haben muss, steht in der Betriebserlaubnis.

Welche Vorteile hat sie?

  • Bessere Sichtbarkeit beim Bremsen: Autofahrer hinter Dir erkennen früher, dass Du verzögerst.
  • Mehr Sicherheit bei hohem Tempo: Ein E-Bike ist schnell und schwer. Ein hellerer Warnhinweis hilft im dichten Stadtverkehr.
  • Nutzen in der Dämmerung: Das Signal fällt gerade bei schlechtem Licht auf.

Wie rüstest Du die Bremslichtfunktion nach?

  1. Rücklicht wählen: Nimm ein Modell mit Bremslichtfunktion und K-Nummer, damit es StVZO-konform bleibt.
  2. Stromversorgung klären: Manche Leuchten laufen mit Akku oder Batterie, andere hängen am Bordnetz des E-Bike-Controllers. Prüfe, ob Dein System einen Anschluss für das Rücklicht bietet.
  3. Montieren: Befestige die Leuchte am Gepäckträger oder an der Sattelstütze, möglichst senkrecht und gut sichtbar.
  4. Verkabeln oder koppeln: Je nach Modell schließt Du ein Kabel zum Bremssensor an oder die Leuchte arbeitet mit eigenem Sensor.
  5. Testen: Bocke das Rad auf, ziehe die Bremse und prüfe, ob das Licht heller leuchtet.

Tipps

  • Achte beim Kauf auf das Prüfzeichen. Leuchten ohne K-Nummer sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
  • Kontrolliere Kabel und Stecker regelmäßig, sie sind wie beim Bremssensor anfällig für Feuchtigkeit.
  • Lade den Akku der Leuchte vor längeren Fahrten. Ein schwacher Akku reduziert die Helligkeit.
  • Mehr zur Pflichtausstattung findest Du im Artikel E-Bike Beleuchtung.

Fazit

Die Bremslichtfunktion macht das Rücklicht beim Bremsen heller und warnt den Verkehr hinter Dir. Sie ist am Fahrrad erlaubt, wenn die Leuchte rot, nicht blinkend und bauartgenehmigt ist. Eine Pflicht besteht beim Pedelec nicht.

Gepäckträger
Powercut

Publié: octobre 21, 2026

Sources & Références

Häufige Fragen about Bremslichtfunktion

Die häufigsten Fragen und Antworten

Nein. Für ein Pedelec bis 25 km/h schreibt die StVZO kein Bremslicht vor. Die Bremslichtfunktion ist erlaubt, aber freiwillig.

Nein. Blinkende Schlussleuchten sind am Fahrrad unzulässig. Die Bremslichtfunktion darf das Licht nur heller schalten.

Achte auf die K-Nummer auf dem Gehäuse. Sie zeigt, dass die Leuchte bauartgenehmigt ist und im Straßenverkehr erlaubt ist.

Entweder meldet ein Sensor am Bremshebel das Bremsen, oder ein Beschleunigungssensor in der Leuchte erkennt die Verzögerung des Rades.

Das hängt vom Modell ab. Ein S-Pedelec gilt als Kleinkraftrad, die Ausstattung steht in der Betriebserlaubnis.